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Energiepass für Gebäude

Ab Januar 2006 müssen Eigentümer den Energiepass für Gebäude vorlegen, wenn Sie ihr Haus oder ihre Wohnung verkaufen oder vermieten wollen. Ziel ist es einen bundeseinheitlichen Pass einzuführen, welcher über die energetischen Gebäudeeigenschaften informiert.

Die Energieeffiziensklasse soll ein Gütersiegel für Wohn- und Nichtwohngebäude ( Bürogebäude, Verwaltungsgebäude, etc. ) sein.

Den Energiepass wird es in zwei Versionen geben. Sie unterscheiden sich hauptsächlich darin, wie detailliert das Gebäude erfasst wird. Für das so genannte "Kurzverfahren" werden bei der Hausbegehung vornehmlich Bauteil- und Anlagetypen verarbeitet. Durch diese Vereinfachung kann das Gebäude mit geringerem Zeitaufwand erfasst werden, was die Kosten für den Energiepass deutlich reduziert. Genauer und viel aussagekräftiger ist das ausführliche Verfahren. Hierbei werden konkrete Flächen-, Material- und Anlagenkennwerte erfasst. Dazu gehören auch das Baujahr der Heizung, die Ausführung der Fenster, die Wärmedurchgangswerte, das Bewerten vorhandener Heiznischen und die Dämmung des Hauses.

Die Gültigkeit des Energiepasses beträgt 10 Jahre.

    - Muster -

    Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)